Erste Hilfe in Betrieben

Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, ist der Arbeitgeber verpflichtet, betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausbilden zu lassen.

Die Schulung von betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern wird von der jeweiligen Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen bezahlt (DGUV Vorschrift 1).

Um eine optimale Erste Hilfe Ausbildung für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter zu gewährleisten, wird der Erste Hilfe Kurs dem Schwerpunkt Ihres Betriebs angepasst.

Erste Hilfe Kurs Gebühren
Für Ihren Betrieb entstehen keine Kosten.

 

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang

(9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Weitere Lehrgangsgebühren, weder für die Teilnehmer noch für Unternehmer, entstehen nicht.

 

Ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 12 Personen führen wir Schulungen direkt in Ihrem Haus durch (keine Fahrtkosten).