Erste Hilfe bei Kindernotfällen

Erste Hilfe in Bildung- und Betreuungseinrichtungen

 

In den Erste-Hilfe-Kursen speziell für Kindernotfälle lernen Sie die häufigsten Gefahren- und Notfallsituationen kennen, in die Kinder geraten können. Sie erfahren dabei, welche Maßnahmen Sie dann durchführen sollten, was besonders bei Kindern zu beachten ist.

 

Für die Mitarbeiter in Kindertagesstätten und Tagesmütter gibt es nun einen Kurs zur Ersten Hilfe, der die „Erste Hilfe am Kind“ und die „Erste Hilfe" kombiniert. „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“. Dieser Kurs wird als Qualifikation für betriebliche Ersthelfer anerkannt.

Den bisherigen Kurs "Erste Hilfe am Kind" gibt es nicht mehr.

 

Durch den Kurs: „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“ werden nun beide Vorschriften abgedeckt.

 

Ersthelfer müssen von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet sein - §26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Die ermächtigten Stellen haben die Anforderungskriterien des DGUV Grundsatz 304-001 "Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe" (bisher BGG/GUV-G 948) zu erfüllen.

 

DONOMED ist von der DGUV berechtigt

"Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder" durchzuführen. 

 

Ab einer Mindestteilnehmeranzahl von 12 Personen führen wir Schulungen direkt in Ihrem Haus durch.

Kostenübernahme erfolgt durch die Unfallkassen.